Handarbeit & Entlastung
Die Definition von Pflegebedürftigkeit ist, dass pflegebedürftige Personen gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Da sich diese notwendige Hilfe nicht ausschließlich auf die Unterstützung bei der Körperpflege usw. beschränkt, gibt es eine Menge dringend benötigter Unterstützung, die nicht direkt der pflegerischen Tätigkeit zuzuordnen ist. Die unabhängigen Pflegeexperten des BWPN bezeichnen diese wichtigen Tätigkeiten unserer Netzwerkpartner als “Handarbeit & Entlastung”.
Pflege & Gesundheit
Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 entstanden besonders in diesem Bereich viele Unternehmen wie ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Einrichtungen der Tagespflege u.v.m. Aber auch Pflegeberatungen, Apotheken und selbstverständlich Arztpraxen, Physiotherapeuten und podologische Praxen sind in dieser Kategorie zu finden. Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige benötigen besonders im Bereich Pflege & Gesundheit jede Unterstützung, die möglich ist, um die Pflege im häuslichen oder stationären Bereich überhaupt möglich zu machen.